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Was passiert während einer Rolfing®-Sitzung?
Am Anfang jeder Sitzung werden Sie kurz im Stehen, Gehen oder im Sitzen betrachtet, damit ich mir ein ein Bild von Ihrer Körperstruktur und Ihren Bewegungsmustern machen kann. Bei der eigentlichen »Sitzung« liegen Sie die meiste Zeit entspannt auf einer Behandlungsliege, während mit den Händen gezielter Druck auf bestimmte Bereiche Ihres Körpers ausgeübt wird. Diese manuelle Arbeit erfolgt teilweise auch im Sitzen oder Stehen. Die Qualität der Berührung reicht dabei von sehr sanft bis tief und intensiv.

Während und auch nach einer Sitzung erfahren Sie, wie Sie belastende oder ineffiziente Angewohnheiten, die meist ganz unterbewusst sind, durch schonende und effiziente Bewegungsmuster ersetzen können. Ihr altes Muster verlieren Sie nicht spontan, aber Sie bekommen neue Möglichkeiten dazu und haben dann die Wahl, wie Sie Ihren Körper nutzen.

Bereits unmittelbar nach der Sitzung werden oft deutliche Unterschiede zum vorherigen Körpergefühl wahrgenommen.
 

Wie lange dauert eine Sitzung?

Eine Sitzung dauert in der Regel etwa 60–90 Minuten. Da es bei einer Rolfing-Sitzung nicht um die Länge der Sitzung, sondern um das Erreichen eines bestimmten Ziels geht, kann die Dauer geringfügig nach oben oder nach unten abweichen. Rolfing wird nicht pro Stunde sondern pro Sitzung berechnet.


Wie viele Sitzungen sind notwendig?

Wenn Ihr Ziel eine kurzfristige Linderung von Beschwerden ist, Sie Ihren Ausdruck und Ihre Performance in z.B. Tanz und Sport verbessern möchten, Ihren Körper bei der täglichen Arbeit und in der Freizeit in Haltung und Bewegung effizienter nutzen möchten, bringen eine bis drei Sitzungen oft schon gute Ergebnisse. Wenn Sie an langfristigen Resultaten interessiert sind, ist es empfehlenswert, eine Serie von etwa10 Sitzungen zu absolvieren.
 

In welchen Abständen sollten die Sitzungen stattfinden?

Die Abstände zwischen den einzelnen Sitzungen sollten etwa 1 bis 4 Wochen betragen. So haben Sie/Ihr Organismus genügend Zeit, die Ergebnisse der Sitzung zu verarbeiten und auf ihre Alltagstauglichkeit zu testen. Je nach Situation können aber andere, auch kürzere, Abstände vereinbart werden, solange eine Kontinuität gewahrt bleibt.

Tut Rolfing® weh?

Das Spekturm der Berührung reicht von sehr sanft bis intensiv. Sie sollten dabei jederzeit das Gefühl haben, dass Ihnen das was mit Ihnen passiert, gut tut. Beginnt die Berührung unangenehm oder schmerzhaft zu werden, sprechen Sie es aus. Die Berührung kann jederzeit Ihren Bedürfnissen angepasst werden.

Hilft Rolfing® bei ...?

Bei bestimmten Beschwerden des Bewegungsapparates wie Rücken- oder Ischiasbeschwerden, Spannungskopfschmerzen, Spannungen in Nacken und Schulter, Bewegungseinschränkungen der Gelenke u.ä. ist die Wahrscheinlichkeit dafür groß.

Ziel des Rolfing® ist zwar nicht in erster Linie das Beheben von Symptomen, sondern die Verbesserung der Struktur, Haltung und Bewegungsfreiheit im gesamten Körper. Liegt die Ursache Ihrer Beschwerden aber zumindest zum Teil in ungünstiger Struktur und Haltung oder belastender Bewegung, dann besteht eine gute Chance, dass Ihre Beschwerden sich durch Rolfing® bessern.

Bleiben die Resultate einer Rolfing®-Serie langfristig erhalten?

Eine Rolfing®-Serie bietet eine große Chance für bleibende Veränderungen. Wie gut dies im Einzelfall gelingt, hängt von der Ausgangssituation ab. Ihr Alter, Ihr Allgemeinzustand, der Zustand, in dem sich ihre Struktur befindet, spielen eine Rolle. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Faktoren, die die Dauerhaftigkeit der Resultate beeinflussen. Wie groß ist Ihre Bereitschaft zur Veränderung? Nehmen Sie aktiv am Prozess teil?

Hinzu kommt, dass Ihre Toleranzgrenze, unangenehme Spannung zu ertragen, nach 10 Sitzungen sehr viel niedriger sein wird. Erfahrungsgemäß werden Sie schon deshalb eine möglichst mühelose, spannungsfreie Körperhaltung suchen und einnehmen wollen. Je häufiger Sie die »neue Haltung« erproben und als angenehm und mühelos empfinden, desto schneller wird Ihr altes Muster verblassen.


Was kostet eine Rolfing®-Sitzung?

Der Preis für eine Sitzung beträgt derzeit € 90. Für Kinder wird wegen der kürzeren Dauer der Sitzungen ein reduzierter Tarif berechnet.
Soziale Härtefälle können berücksichtigt werden.


Bezahlen Krankenkassen für Rolfing®?

Nur wenige Krankenkassen unterstützen Rolfing®. Es gibt gesetzliche und private Krankenkassen, die Rolfing® als präventive Maßnahme bezuschussen.
Einige Krankenkassen haben ein Bonussystem für präventive Maßnahmen.


Kann man die Kosten für Rolfing® beim Finanzamt geltend machen?

Rolfing ist bei den Finanzämtern als Heilmethode anerkannt. Die Kosten dafür sind deshalb (soweit nicht durch private Krankenversicherung abgedeckt) als Sonderausgaben absetzbar. Da sich die Richtlinien dafür immer wieder ändern, wenden Sie sich bitte für genauere Einzelheiten an Ihren Steuerberater oder ihr zuständiges Finanzamt.


Ist Rolfing® auch für Kinder geeignet?

Rolfing® kann bei Kindern jeden Alters angewendet werden. Die für Erwachsene empfehlenswerte Serie von 10 Sitzungen (60 Minuten) ist hier jedoch nicht immer geeignet. Die Sitzungen sind meist kürzer (bei Kleinkindern manchmal nur wenige Minuten) und damit natürlich auch wesentlich billiger als für Erwachsene. Bei Kindern in der Wachstumsphase erscheinen Fehlhaltungen oft gravierender als sie sind. Manchmal sind sie sogar nur eine typische Erscheinung einer bestimmten Wachstumsphase. Um das Wachstum positiv zu unterstützen, vor allem nach (orthopädisch) diagnostizierten Fehlhaltungen, Wachstumsdefiziten oder Unfällen, können gelegentliche Sitzungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren hilfreich sein.
 

Gibt es Fälle in denen Rolfing® nicht angewendet werden sollte?  

Es ist grundsätzlich ratsam einen Arzt zu befragen, wenn eine Erkrankung vermutet wird oder vorliegt. Das gilt für den Bewegungsapparat ebenso wie für Beschwerden an Organen. Bei entzündlichen Erkrankungen und bei bösartigen Tumorerkrankungen ist von Rolfing® abzuraten.

Terminabsagen einer Rolfing®-Sitzung.  

Behandlungsvereinbarungen, die vom Klienten nicht 24 Std vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden (siehe dazu: §615 BGB), werden pauschal mit einer Gebühr von € 60 berechnet. Sie erhalten dafür eine gesonderte Honorarausfallsrechnung.

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